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PrivatVorsorge

Klassiker der privaten Vorsorge ist die Lebensversicherung, meist als Kapitallebensversicherung, zunehmend aber auch als Rentenversicherung. Darüber hinaus geht es darum, das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern.

Kapital-Lebensversicherungen sind eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte, erhält der Partner die vorher vereinbarte Todesfallsumme. Wird das Zuteilungsalter erreicht, gibts eine einmalige Kapitalauszahlung. Risiko-Lebensversicherungen dienen ausschließlich der Hinterbliebenenversorgung.

Bei privaten Rentenversicherungen wird eine monatliche Rente bis zum Lebensende gezahlt. Es ist aber auch Kapitalauszahlung möglich.

Für Kapital- und Risikolebensversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Die Beiträge sind nur für Altverträge steuerbegünstigt. Monatsrenten werden mit dem Ertragsanteil versteuert, Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen sind zur Hälfte steuerfrei, wenn der Vertrag länger als zwölf Jahre besteht und das 60. Lebensjahr vollendet ist.

Gesetzlich ist Berufsunfähigkeit nur mangelhaft abgesichert. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen - auch in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung, einer privaen Rentenversicherung oder der ZusatzRente - reduzieren das Risiko beträchtlich.

 
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