So errechnet sich Ihre Rente

Für die Höhe der gesetzlichen Rente ist das Einkommen während des gesamten Arbeitslebens und die Dauer der rentenversicherten Berufstätigkeit bis zum Renteneintritt maßgeblich. Die Höhe der Altersbezüge berechnet sich nach der Rentenformel:

Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Rentenwert

Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Einkommen des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Ein Durchschnittsverdiener erhält genau einen Rentenpunkt. 

Der Zugangsfaktor bewertet die Unterscheide in der Rentenbezugsdauer (beim Renteneintritt mit 65 Jahren 1,0). Wer vorzeitig in Rente geht, hat einen geringeren Zugangsfaktor und deshalb weniger Monatsrente. Wer trotz erfüllter Wartezeit erst später als mit 65 Jahren in Rente geht, erhält einen Wert größer als 1,0.

Mit dem Rentenart-Faktor wird die Rentenart ins Verhältnis zur Altersrente gesetzt. Er beträgt bei der Altersrente 1,0, bei der Witwenrente noch 0,6.

Der aktuelle Rentenwert, das ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht, wird jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgesetzt. Damit wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepaßt. Durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor fällt der Rentenwert umso geringer aus, je ungünstiger das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ist. Dabei wirkt sich auch aus, wenn die Lebenserwartung und damit die durchschnitlliche Dauer der Rentenzahlung steigt.

Mit anderen Worten: